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LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Arbeitslosengeld; Veränderung in den wesentlichen Verhältnissen; Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Mitteilungspflichten; Aufnahme einer Tätigkeit als Handelsvertreter bei gleichzeitigem Bezug von ...
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 25.11.1999 - S 6 AL 618/97
- LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96
Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von …
Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Der Zweck der Vorschrift besteht nämlich darin, dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns Geltung zu verschaffen und der Verwaltungsbehörde zur Herstellung materieller Gerechtigkeit die Möglichkeit zu eröffnen, Fehler, die im Zusammenhang mit dem Erlass des Verwaltungsaktes unterlaufen sind, zu berichtigen (vgl. BSG, Urteil v. 12.12.96, Az.: 11 RAr 31/96, Steinwedel, Kasseler Kommentar, § 44 Rn. 39, Hauck/Haines, SGB X, § 44 Rn. 3). - BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Die erforderliche Sorgfalt hat im besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und daher nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187). - BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77
Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung - …
Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Nur "soweit dies der Fall gewesen ist" kann die Bewilligung zurückgenommen werden (vgl. BSGE 47, 28).
- BSG, 27.03.1984 - 5a RKn 2/83
Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Widerspruch gegen einen Bescheid - …
Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Deshalb erfasst die Vorschrift nicht die Verletzung von Anhörungsfehlern (BSG, SozR 1200 § 34 Nr. 18, SozR 3-1300, § 44 Nr. 21) oder reine Formverstöße. - BSG, 01.03.1989 - 2 RU 42/88
Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Auch im Rahmen des Zugunstenverfahren des § 44 SGB X gelten die allgemeinen Verfahrens- und Beweislastregeln wie bei der Erstentscheidung (BSG, Urt. v. 01.03.89, Az.: 2 RU 42/88). - BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54
Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Der Betroffene muss unter Urteilsfähigkeit, die Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269).